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1. Allgemeines

Die angeführten Bedingungen gelten für alle zwischen Sabine Hermann und einem Kunden (als „Auftraggeber“ benannt) abgeschlossenen Verträge, insbesondere über die Suche, Vermittlung und Besetzung von Dienstnehmern. Weiters mit Vereinbarungen mit Personen, die auf der Suche nach einem Beschäftigungsverhältnis sind und von Sabine Peklar an einen Auftraggeber vermittelt wurden.
Sabine Hermann arbeitet ausschließlich zu den vorliegenden AGB´s und weist Bestimmungen in den AGB des Auftraggebers, die von den vorliegenden AGB abweichen und von Sabine Hermann nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden zurück.

2. Mitteilungspflichten und Haftung

Auftraggeber und Bewerber sind verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bzw. Suchauftrag benötigten Unterlagen unverzüglich und vollständig vorzulegen und Sabine Hermann laufend von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den Auftrag bzw. Suchauftrag bedeutend sein können.
Dies gilt insbesondere auch für alle Tatsachen betreffend des Auftraggebers, die Auswirkungen auf das Arbeitsausmaß, den Arbeitsort oder das Entgelt haben können.
Sofern nicht anderes vereinbart leistet Sabine Hermann keine Gewähr für das Erzielen eines bestimmten Suchauftrages, insbesondere dafür nicht, innerhalb einer bestimmten Zeit mit dem Suchauftrag bzw. Auftrag übereinstimmenden Bewerber zu finden. Sabine Hermann haftet nicht dafür, ob der Bewerber über die im Anforderungsprofil genannten Qualifikationen tatsächlich verfügt oder vorsätzlich unwahre Angaben tätigt. Sabine Hermann ist äußerst sorgfältig und in der Bewerberüberprüfung stets bemüht, kann jedoch naturgemäß nicht für wahrheitswidrige Angaben haften, insofern die Verpflichtung zur Richtigkeit jener Angaben beim Bewerber liegt. Eine weitergehende Haftung von Sabine Hermann ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Sabine Hermann nicht für Arbeitsergebnisse der Bewerber und nicht für Schäden, die in dieser Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht oder durch seine Unpünktlichkeit, sein Nichterscheinen oder sein sonstiges Fehlverhalten entstehen.
Der Auftraggeber hat Sabine Hermann im Übrigen von etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.

3. Besondere Bestimmung für die Personalvermittlung

Leistungsgegenstand der Personalvermittlung ist die Suche, Auswahl und Nominierung eines dem Auftrag, insbesondere einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Anforderungsprofil, entsprechenden Bewerbers durch Sabine Hermann. Darüber hinausgehende Leistungen (Inseratenschaltungen, Gutachten etc.) sind gesondert zu vergüten. Suchaufträge können jedoch auch von Sabine Hermann bekannten oder vermuteten tatsächlichen Bedarfs des Auftraggebers resultieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Abschluss eines Dienstvertrages mit einem von Sabine Hermann nominierten Bewerber ein Erfolgshonorar von 3 Bruttogehältern des Bruttojahreszielgehalts bei Dienstbeginn zu bezahlen. Als Bemessungsgrundlage dient das Bruttojahreszielgehalt inkl. geplanter Provisionen und Geldwertzulagen wie zB Firmen PKW des präsentierten Kandidaten, das effektiv vom Auftraggeber bezahlt wird.
Wird das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem von Sabine Hermann vorgeschlagenen Mitarbeiter und dem Auftraggeber nach Dienstantritt, aus von der Person des vorgeschlagenen Bewerbers zu vertretenden Gründen aufgelöst, entstehen keine honorarmindernden Umstände.

4. Mitursächlichkeit und Vorkenntnis

Das Erfolgshonorar wird fällig, sofern zwischen dem Auftraggeber  und dem durch Sabine Hermann vermittelten Bewerber ein Dienstvertrag geschlossen wird. Sollten innerhalb von 12 Monaten nach Absenden eines Bewerberprofils durch Sabine Hermann an den Auftraggeber Gespräche zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber stattfinden, die zu einer Einstellung zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber führen, ist vom Auftraggeber das unter Punkt 7 bestimmte Honorar zu entrichten. Sabine Hermann hat ihren Teil des Vertrages mit dem Zeitpunkt der Einstellung des Bewerbers erfüllt.

5. Informationspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Dienstvertrages mit einem von Sabine Hermann vorgeschlagenen Bewerber innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung bei Sabine Hermann anzuzeigen. Auf Nachfrage kann Sabine Hermann eine Kopie des Dienstvertrages anfordern.

6. Datenschutz und Verschwiegenheit

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Informationen von Sabine Hermann vorgeschlagenen Bewerber vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Entsprechendes gilt für Bewerber hinsichtlich der von Auftraggebern erhaltenen Informationen. Sabine Hermann sichert Auftraggebern und Bewerbern vertrauliche Behandlung sämtlicher ihr zur Verfügung gestellten Informationen zu, ist jedoch unter Überbindung dieser Verschwiegenheitspflicht berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.

7. Honorare

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Abschluss eines Dienstvertrages mit einem von Sabine Hermann nominierten Bewerber ein Erfolgshonorar von 3 Bruttogehältern des Bruttojahreszielgehalts zu bezahlen jedoch mindestens 6000 Euro. Als Bemessungsgrundlage dient das Bruttojahreszielgehalt inkl. geplanter Provisionen und Geldwertzulagen wie zB Firman PKW des präsentierten Kandidaten, das effektiv vom Auftraggeber bezahlt wird. Zahlbar bei Dienstantritt des vermittelten Kandidaten ohne Abzug von Skonto. Die Aufrechnung gegen Forderungen an Sabine Hermann ist ausgeschlossen. Die Rechnungslegung erfolgt elektronisch.

8. Vertragsbeendigung

Der Auftrag bzw. Suchauftrag kann von beiden Vertragsparteien bzw. Vertragspartnern jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Kommt ein Dienstvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von Sabine Hermann gestellten Bewerber nach Kündigung des Vermittlungsvertrages zustande, so wird das Erfolgshonorar dennoch in voller Höhe fällig.

9. Schlussbestimmungen

Sofern in den Mitteilungen, Verträgen und Informationen von Sabine Hermann nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche angegebenen Beträge exklusive der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu entrichtenden Steuern und Abgaben. Gerichtsstand ist Graz. Es gilt österreichisches Recht. Vereinbarungen, mit denen Bestimmungen dieser AGB abgeändert oder ergänzt werden, bedürfen der Schriftform. Zur leichteren Lesbarkeit wurde in diesen AGB auf die Unterscheidung zwischen weiblicher und männlicher Schreibweise verzichtet und jeweils die männliche Form verwendet; das betreffende Wort bezieht sich jedoch auf beide Geschlechter.